- Teileigentum
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Teil|eigentum,Wohnungseigentum.
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Teil|ei|gen|tum, das (Rechtsspr.): (bei Wohnungseigentum) Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Teileigentum — ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)). Teileigentum ist… … Deutsch Wikipedia
Teileigentum — ⇡ Wohnungseigentum … Lexikon der Economics
Eigentumswohnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Begrifflichkeit … Deutsch Wikipedia
Wohnungseigentum — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Begrifflichkeit 1.2 Geschichte 1.3 Rechtliche Konstruktion 1.4 … Deutsch Wikipedia
Bedarfswert — Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010), nach dem die… … Deutsch Wikipedia
Dingliches Recht (Deutschland) — Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die… … Deutsch Wikipedia
Abgeschlossenheitsbescheinigung — Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen… … Deutsch Wikipedia
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